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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 10 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0040_02 - Verbesserung des Anschlusses an die Kanalisation

Gegenstand

Verbesserung des effektiven Anschlusses von Wohngebäuden an die Kanalisation und

dadurch Beförderung der Haushaltsabwässer zu den Klärstationen bei gleichzeitiger

Verringerung der Verteilung von Abwässern im Boden, Oberflächengewässern oder in

Gräben.

Begründung

Der tatsächliche Grad des Anschlusses von Wohngebäuden an die Kanalisation ist nicht

bekannt, man ist sich aber allgemein darüber einig, dass die laut Wassergesetzbuch

bestehende Anschlusspflicht nicht vollständig eingehalten wird.

Um den Grad des Anschlusses an die Kanalisation zu verbessern, muss die Möglichkeit

bestehen, diesen Anschluss, sowie die Methoden der Entwässerung von Wohngebäuden

zu überprüfen.

Diese Überprüfung kann hauptsächlich beim Bau des Wohngebäudes, beim Bau eines

neuen Kanals in einer Straße und beim Verkauf des Wohngebäudes erfolgen.

Bereits beim Bau eines neuen Kanals werden Maßnahmen getroffen, in Form der

Verpflichtung zur Überprüfung der in den Kanalisationsvertrag eingetragenen Anschlüsse

auf Kosten der Kommune und des zugelassenen Reinigungsunternehmens.

Gegenstand der Maßnahme ist die Festlegung von Bestimmungen, mit denen sich

ermitteln lässt, ob ein Anschluss an die Kanalisation besteht und mit denen, bei

Verstößen gegen die Gesetzgebung, die Einrichtung dieses Anschlusses angeordnet und

kontrolliert werden kann.

Umsetzung

Änderung der Gesetzgebung, um eine bessere Überwachung der Anschlüsse für neue

Wohngebäude, sowie beim Verkauf eines Wohngebäudes zu ermöglichen.

Die geplanten Gesetzesänderungen umfassen neben dem Anschluss an die Kanalisation

weitere Elemente.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Analyse und Vorschlag für eine Änderung der

Gesetzgebung

2015-2016

2 Schaffung der Maßnahme

Im Laufe des Jahres 2016

Leitung

AQUAWAL-SPGE

Angeschlossene

Partner

ÖDW - DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser.

Erwartete Wirkung - Steigerung der Effizienz der Sammlung von Haushaltsabwässern in Gebieten mit

kollektiver Abwasserreinigung.

- Verringerung der direkten Einleitung von Abwässern in Gräben, in

Oberflächengewässer oder durch Versickerung im Boden.

- „Diffuse“ Verbesserung der Wasserkörper.

Betroffene Gebiete Alle Gebiete mit kollektiver Abwasserreinigung im PASH