Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0040_02 - Verbesserung des Anschlusses an die Kanalisation
Gegenstand
Verbesserung des effektiven Anschlusses von Wohngebäuden an die Kanalisation und
dadurch Beförderung der Haushaltsabwässer zu den Klärstationen bei gleichzeitiger
Verringerung der Verteilung von Abwässern im Boden, Oberflächengewässern oder in
Gräben.
Begründung
Der tatsächliche Grad des Anschlusses von Wohngebäuden an die Kanalisation ist nicht
bekannt, man ist sich aber allgemein darüber einig, dass die laut Wassergesetzbuch
bestehende Anschlusspflicht nicht vollständig eingehalten wird.
Um den Grad des Anschlusses an die Kanalisation zu verbessern, muss die Möglichkeit
bestehen, diesen Anschluss, sowie die Methoden der Entwässerung von Wohngebäuden
zu überprüfen.
Diese Überprüfung kann hauptsächlich beim Bau des Wohngebäudes, beim Bau eines
neuen Kanals in einer Straße und beim Verkauf des Wohngebäudes erfolgen.
Bereits beim Bau eines neuen Kanals werden Maßnahmen getroffen, in Form der
Verpflichtung zur Überprüfung der in den Kanalisationsvertrag eingetragenen Anschlüsse
auf Kosten der Kommune und des zugelassenen Reinigungsunternehmens.
Gegenstand der Maßnahme ist die Festlegung von Bestimmungen, mit denen sich
ermitteln lässt, ob ein Anschluss an die Kanalisation besteht und mit denen, bei
Verstößen gegen die Gesetzgebung, die Einrichtung dieses Anschlusses angeordnet und
kontrolliert werden kann.
Umsetzung
Änderung der Gesetzgebung, um eine bessere Überwachung der Anschlüsse für neue
Wohngebäude, sowie beim Verkauf eines Wohngebäudes zu ermöglichen.
Die geplanten Gesetzesänderungen umfassen neben dem Anschluss an die Kanalisation
weitere Elemente.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Analyse und Vorschlag für eine Änderung der
Gesetzgebung
2015-2016
2 Schaffung der Maßnahme
Im Laufe des Jahres 2016
Leitung
AQUAWAL-SPGE
Angeschlossene
Partner
ÖDW - DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser.
Erwartete Wirkung - Steigerung der Effizienz der Sammlung von Haushaltsabwässern in Gebieten mit
kollektiver Abwasserreinigung.
- Verringerung der direkten Einleitung von Abwässern in Gräben, in
Oberflächengewässer oder durch Versickerung im Boden.
- „Diffuse“ Verbesserung der Wasserkörper.
Betroffene Gebiete Alle Gebiete mit kollektiver Abwasserreinigung im PASH