Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0020_12 - Verbesserung der Abwassersammlung
Gegenstand
Renovierung, Erweiterung, Sanierung, Neubau des Kanalnetzes, um den Transport der
Abwässer der Haushalte zu den Klärstationen zu verbessern.
Begründung
Die SPGE entwickelte ein Hilfssystem für die Finanzierung von Arbeiten an der
kommunalen Kanalisation in Gebieten mit kollektiver Abwasserreinigung mittels eines
Kanalisationsvertrags, der zwischen der Kommune, der OAA, der SPGE und der
Wallonischen Region geschlossen wurde.
In diesem Rahmen sorgt die SPGE für die Vorfinanzierung der gesamten Arbeiten und
übernimmt die damit zusammenhängenden Kosten, wie Honorare, geotechnische
Untersuchungen, Koordinierung im Bereich Sicherheit und Gesundheit usw., die etwa
20 % der Kosten der Arbeiten ausmachen.
Die Kommune verpflichtet sich zur Beteiligung an den Investitionen, indem sie Anteile
ohne Stimmrecht am Kapital der OAA zeichnet. Diese Beteiligung ist auf 42 % festgelegt
(Basissatz). Eine Modulation (von 42 bis maximal 80 %) kann abhängig von der
Besiedelungsdichte am Kanalisationsabschnitt angewandt werden.
Das zugelassene Reinigungsunternehmen übernimmt stellvertretend die Leitung bei der
Konzeption und Ausführung der Arbeiten.
Die Kommune bleibt für die Verwaltung und die laufende Wartung (Verwaltung von
Privatanschlüssen, Reinigung, Verrohrung oder Beseitigung von Verstopfungen, ...) der
installierten Kanalisation verantwortlich.
Von Ausnahmen abgesehen, erfolgen die Kanalisationsarbeiten weiterhin auf
kommunale Initiative, auf der Grundlage von Prioritäten, die von der SPGE vorgegeben
werden, im Rahmen kommunaler Investitionsprogramme, die diverse kommunale
Arbeiten, die von der Wallonischen Region gefördert werden, umfassen.
Umsetzung
Die SPGE muss die maximalen Beträge für Kanalisationsarbeiten vorsehen, deren
Finanzierung sie akzeptieren kann, um ihren Finanzplan einzuhalten und die Steigerung
der damit verbundenen Erhöhung der tatsächlichen Reinigungskosten zu begrenzen.
Wie bei den Abwasserreinigungsanlagen wird auch hier den geplanten Maßnahmen in
den als vorrangig hinsichtlich der WRRL-Ziele ausgewiesenen Wasserkörpern Priorität
eingeräumt.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Kommunales Investitionsprogramm (PIC) 2013-2016
Arbeiten bis 2018
2 PIC 2017-2018
Arbeiten bis 2020
3 PIC 2019-2022
Arbeiten bis 2024
Leitung
Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für
Wasserbewirtschaftung)
Angeschlossene
Partner
- Kommunen, die die Arbeiten an Sammelanlagen initiieren und die Kofinanzierung
übernehmen.
- Zugelassene Abwasserreinigungsunternehmen, an die die BPFGE die Leitung delegierte