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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 8 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0020_12 - Verbesserung der Abwassersammlung

Gegenstand

Renovierung, Erweiterung, Sanierung, Neubau des Kanalnetzes, um den Transport der

Abwässer der Haushalte zu den Klärstationen zu verbessern.

Begründung

Die SPGE entwickelte ein Hilfssystem für die Finanzierung von Arbeiten an der

kommunalen Kanalisation in Gebieten mit kollektiver Abwasserreinigung mittels eines

Kanalisationsvertrags, der zwischen der Kommune, der OAA, der SPGE und der

Wallonischen Region geschlossen wurde.

In diesem Rahmen sorgt die SPGE für die Vorfinanzierung der gesamten Arbeiten und

übernimmt die damit zusammenhängenden Kosten, wie Honorare, geotechnische

Untersuchungen, Koordinierung im Bereich Sicherheit und Gesundheit usw., die etwa

20 % der Kosten der Arbeiten ausmachen.

Die Kommune verpflichtet sich zur Beteiligung an den Investitionen, indem sie Anteile

ohne Stimmrecht am Kapital der OAA zeichnet. Diese Beteiligung ist auf 42 % festgelegt

(Basissatz). Eine Modulation (von 42 bis maximal 80 %) kann abhängig von der

Besiedelungsdichte am Kanalisationsabschnitt angewandt werden.

Das zugelassene Reinigungsunternehmen übernimmt stellvertretend die Leitung bei der

Konzeption und Ausführung der Arbeiten.

Die Kommune bleibt für die Verwaltung und die laufende Wartung (Verwaltung von

Privatanschlüssen, Reinigung, Verrohrung oder Beseitigung von Verstopfungen, ...) der

installierten Kanalisation verantwortlich.

Von Ausnahmen abgesehen, erfolgen die Kanalisationsarbeiten weiterhin auf

kommunale Initiative, auf der Grundlage von Prioritäten, die von der SPGE vorgegeben

werden, im Rahmen kommunaler Investitionsprogramme, die diverse kommunale

Arbeiten, die von der Wallonischen Region gefördert werden, umfassen.

Umsetzung

Die SPGE muss die maximalen Beträge für Kanalisationsarbeiten vorsehen, deren

Finanzierung sie akzeptieren kann, um ihren Finanzplan einzuhalten und die Steigerung

der damit verbundenen Erhöhung der tatsächlichen Reinigungskosten zu begrenzen.

Wie bei den Abwasserreinigungsanlagen wird auch hier den geplanten Maßnahmen in

den als vorrangig hinsichtlich der WRRL-Ziele ausgewiesenen Wasserkörpern Priorität

eingeräumt.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Kommunales Investitionsprogramm (PIC) 2013-2016

Arbeiten bis 2018

2 PIC 2017-2018

Arbeiten bis 2020

3 PIC 2019-2022

Arbeiten bis 2024

Leitung

Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für

Wasserbewirtschaftung)

Angeschlossene

Partner

- Kommunen, die die Arbeiten an Sammelanlagen initiieren und die Kofinanzierung

übernehmen.

- Zugelassene Abwasserreinigungsunternehmen, an die die BPFGE die Leitung delegierte