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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 13 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0060_02 - Ordnungsgemäße Ausstattung von Haushalten in Gebieten mit autonomer

Abwasserreinigung

Gegenstand

Finanzierung und Überwachung der Verpflichtung zur Installation von individuellen

Klärsystemen in vorrangigen Gebieten.

Änderung der derzeitigen Art der finanziellen Intervention der Beihilfe zur Installation

von individuellen Klärsystemen, um:

- die Finanzierung dieser individuellen Klärsysteme zu gewährleisten und so ihre

Installation in den von der Regierung und durch ministerielle Erlasse definierten

vorrangigen Gebieten zu verbessern;

- eine angemessenere und schnellere Art der Finanzierung für die betroffenen

Privathaushalte in diesen vorrangigen Gebieten zu schaffen.

Begründung

In Gebieten mit autonomer Abwasserreinigung - vorrangige Gebiete im Umweltplan -

besteht die Verpflichtung, die vorhandenen Wohngebäude mit individuellen

Klärsystemen auszustatten.

Diese Verpflichtung ist mit der Durchführung von Untersuchungen der Gebiete und der

Abfassung ministerieller Erlasse verbunden, um diese Ausstattung innerhalb einer vom

Minister aufgelegten Frist vorzuschreiben.

Die finanziellen Mittel der Region lassen es nicht zu, den laut Gesetzgebung

vorgesehenen Bestimmungen gerecht zu werden, die im ersten Bewirtschaftungsplan

vorgesehene Maßnahme ist daher nicht effektiv.

Um den Grad der Ausstattung mit individuellen Klärsystemen in den vorrangigen

Gebieten zu erhöhen und dadurch die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen,

müssen neue Modalitäten der finanziellen Intervention (Prämien) vorgeschlagen

werden.

Umsetzung

Nach Änderung der Gesetzgebung Beschleunigung der Ausstattung von Wohngebäuden

in vorrangigen Gebieten mit individuellen Klärsystemen durch Unterzeichnung der

ministeriellen Erlasse mit dem Titel „Gebietsstudien“.

Finanzielle Intervention der öffentlichen Hand bei der Installation dieser neuen

individuellen Klärsysteme.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Änderungen der Gesetzgebung zwecks Festlegung einer

neuen Art der Finanzierung für die Ausstattung mit

individuellen Klärsystemen in den vorrangigen Gebieten

mit autonomer Abwasserreinigung und Festlegung einer

Hierarchie der vorrangigen Gebiete

2015

2 Umsetzung der Maßnahme innerhalb akzeptabler Fristen

hinsichtlich der potentiellen Auswirkung der Maßnahme

auf den Bürger und die tatsächlichen Kosten der

Abwasserreinigung

2016-2021

Leitung

Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für

Wasserbewirtschaftung)

Angeschlossene

Partner

ÖDW - DGO3 - Abteilung Umwelt und Wasser - Expertenausschuss für die Ausstattung

mit individuellen Klärsystemen