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Zweiter Zyklus der

Bewirtschaftungspläne

Maßnahmenprogramm

Seite 6 von 79

Einzelheiten der Maßnahme

0010_12 - Kollektive Abwasserreinigungsanlagen

Gegenstand

Programm zur Realisierung von kollektiven Abwasserreinigungsanlagen

(Sammelstationen, öffentliche Klärstationen usw.) zur Reinigung von

Haushaltsabwässern.

Einrichtung, Verbesserung und Renovierung von geeigneten

Abwasserreinigungssystemen für Gemeinden von weniger als 2.000 EW in vorrangigen

Wasserkörpern gemäß WRRL und in anderen ökologisch vorrangigen Gebieten.

Fertigstellung und Vollständigkeit der Abwasserreinigungsanlagen für Gemeinden mit

mindestens 2.000 EW.

Begründung

Die Wallonische Regierung beauftragte die SPGE mit öffentlichen Reinigungsdiensten

für Abwässer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten und der Verteilung der

Kosten.

Gegenstand dieses Auftrags ist die Umsetzung der Bestimmungen der europäischen

Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung des städtischen Abwassers in der Wallonie.

Dies umfasst die Planung und Ausführung von Investitionen in Klärstationen, Sammel-

und Kanalisationsanlagen, Regenauffangbecken usw., sowie die Koordinierung zwischen

dem Kanalisations- und dem Abwasserklärungsdienst.

Die Investitionen in Sammlung und Klärung werden durch die von der Wallonischen

Regierung genehmigten Fünf-Jahres-Investitionsprogramme festgelegt. So wurden drei

Programme, die den Zeitraum 2000-2014 abdecken, von der wallonischen Regierung

genehmigt, die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 2,257

Milliarden Euro zzgl. Steuern.

Mit diesen drei Programmen, die bis 2021 laufen, konnten wir unsere Verpflichtungen

gemäß der Richtlinie 91/271/EWG über Gemeinden mit mehr als 2.000 EW erfüllen.

Außerdem ermöglichen sie die Umsetzung der Richtlinie 2006/7/CE über den Schutz von

Badegewässern und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/CE bezüglich der

Erreichung des guten oder potenziell guten Zustands der Oberflächengewässer durch die

ordnungsgemäße Ausstattung von Gemeinden mit weniger als 2.000 EW. Über die

Erreichung des guten Zustands hinaus ist gemäß der WRRL bestimmten ökologisch

vorrangigen Gebieten (Natura 2000, Entnahmestellen usw.) besondere Aufmerksamkeit

zu widmen.

Umsetzung

Da der Großteil der Investitionen in Bezug auf Kommunen mit 2.000 EW realisiert oder

zumindest genehmigt wurde, beziehen sich die meisten Investitionen, die in die

Investitionsprogramme der SPGE für die Jahre 2015-2021 aufgenommen wurden, auf

Kommunen mit weniger als 2.000 EW, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu

erreichen.

Etappen

Vorläufiger Zeitplan

1 Festlegung eines Investitionsprogramms für die Jahre 2015 - 2016 2015-2016

2 Festlegung eines Investitionsprogramms für die Jahre 2017 - 2021 2017-2021

Leitung

Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für

Wasserbewirtschaftung)

Angeschlossene

Partner

Zugelassene Abwasserreinigungsunternehmen, an die die SPGE die Leitung delegierte