Zweiter Zyklus der
Bewirtschaftungspläne
Maßnahmenprogramm
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Einzelheiten der Maßnahme
0010_12 - Kollektive Abwasserreinigungsanlagen
Gegenstand
Programm zur Realisierung von kollektiven Abwasserreinigungsanlagen
(Sammelstationen, öffentliche Klärstationen usw.) zur Reinigung von
Haushaltsabwässern.
Einrichtung, Verbesserung und Renovierung von geeigneten
Abwasserreinigungssystemen für Gemeinden von weniger als 2.000 EW in vorrangigen
Wasserkörpern gemäß WRRL und in anderen ökologisch vorrangigen Gebieten.
Fertigstellung und Vollständigkeit der Abwasserreinigungsanlagen für Gemeinden mit
mindestens 2.000 EW.
Begründung
Die Wallonische Regierung beauftragte die SPGE mit öffentlichen Reinigungsdiensten
für Abwässer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten und der Verteilung der
Kosten.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Umsetzung der Bestimmungen der europäischen
Richtlinie 91/271/EWG über die Behandlung des städtischen Abwassers in der Wallonie.
Dies umfasst die Planung und Ausführung von Investitionen in Klärstationen, Sammel-
und Kanalisationsanlagen, Regenauffangbecken usw., sowie die Koordinierung zwischen
dem Kanalisations- und dem Abwasserklärungsdienst.
Die Investitionen in Sammlung und Klärung werden durch die von der Wallonischen
Regierung genehmigten Fünf-Jahres-Investitionsprogramme festgelegt. So wurden drei
Programme, die den Zeitraum 2000-2014 abdecken, von der wallonischen Regierung
genehmigt, die voraussichtlichen Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 2,257
Milliarden Euro zzgl. Steuern.
Mit diesen drei Programmen, die bis 2021 laufen, konnten wir unsere Verpflichtungen
gemäß der Richtlinie 91/271/EWG über Gemeinden mit mehr als 2.000 EW erfüllen.
Außerdem ermöglichen sie die Umsetzung der Richtlinie 2006/7/CE über den Schutz von
Badegewässern und der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/CE bezüglich der
Erreichung des guten oder potenziell guten Zustands der Oberflächengewässer durch die
ordnungsgemäße Ausstattung von Gemeinden mit weniger als 2.000 EW. Über die
Erreichung des guten Zustands hinaus ist gemäß der WRRL bestimmten ökologisch
vorrangigen Gebieten (Natura 2000, Entnahmestellen usw.) besondere Aufmerksamkeit
zu widmen.
Umsetzung
Da der Großteil der Investitionen in Bezug auf Kommunen mit 2.000 EW realisiert oder
zumindest genehmigt wurde, beziehen sich die meisten Investitionen, die in die
Investitionsprogramme der SPGE für die Jahre 2015-2021 aufgenommen wurden, auf
Kommunen mit weniger als 2.000 EW, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu
erreichen.
Etappen
Vorläufiger Zeitplan
1 Festlegung eines Investitionsprogramms für die Jahre 2015 - 2016 2015-2016
2 Festlegung eines Investitionsprogramms für die Jahre 2017 - 2021 2017-2021
Leitung
Société Publique de Gestion de l’Eau (SPGE - Öffentliche Gesellschaft für
Wasserbewirtschaftung)
Angeschlossene
Partner
Zugelassene Abwasserreinigungsunternehmen, an die die SPGE die Leitung delegierte