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Die Öffentliche Anhörung

Die Bewirtschaftungspläne, PGRI und PGDH sowie die verschiedenen Karten werden gemäß den in Buch II des

Umweltgesetzbuches, welches das Wassergesetzbuch bildet (Artikel D26 und folgende) definierten Modalitäten einer

Öffentlichen Anhörung unterzogen.

Im Laufe dieser Anhörung werden der Öffentlichkeit verschiedene Dokumente zur Verfügung gestellt.

Für die PGRI :

-

die Entwürfe des Hochwasserrisikomanagementplans (Maas, Schelde, Rhein, Seine);

-

die übergeordneten Teile der Einzugsgebiete Maas und Schelde sowie der Hochwasserrisikomanagementplan für

das Bearbeitungsgebiet Mosel-Saar im Einzugsgebiet Rhein;

-

die Hochwassergefahrenkarte;

-

die Karten der Überflutungsgebiete nach Szenario;

-

die Hochwasserrisikokarten nach Szenario;

-

die dazugehörigen Dokumente;

-

die Umweltverträglichkeitsberichte.

Für die PGDH :

-

die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne nach Einzugsgebiet (Maas, Seine, Schelde, Rhein) bestehend aus einem

gemeinsamen Dokument und einem Dokument für jede Gebietseinheit (Maas und Seine sind in einem Dokument

zusammengefasst);

-

die kompilierten Maßnahmenprogramme und ihre Kurzbeschreibungen;

-

die dazugehörigen Dokumente;

-

die Umweltverträglichkeitsberichte.

Diese Dokumente und die damit verbundenen Informationen können eingesehen werden auf der Website:

http:/

/environnement.wallonie.be/enquete-eau

Die Öffentliche Anhörung findet von

1. Juni 2015

bis einschließlich

8. Januar 2016

statt.