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Warum Pläne zur Verwaltung der Überschwemmungsrisiken und
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete?
Aufgrund der Wiederkehr von Überschwemmungen und in Erwartung einer klimatischen Veränderung ist es lebenswichtig,
eine globale Strategie zu entwickeln und sich mit leistungsfähigen Instrumenten zur Verwaltung von
Überschwemmungsrisiken auszustatten. Die Pläne zur Verwaltung der Überschwemmungsrisiken (PGRI) sind ein Teil der
Aktualisierung des „PLUIES - REGEN“-Plans. Sie wurden unter der Leitung der GTI ausgearbeitet und entsprechen der
europäischen Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken 2007/60/EG. In der Wallonischen
Region wurde diese Richtlinie im Wassergesetzbuch (Buch II des Umweltgesetzbuches) umgesetzt. Sie schreibt den
Mitgliedstaaten eine Reihe von Bestimmungen bezüglich der Verwaltung der Überschwemmungsrisiken vor. Die
Ausarbeitung der PGRI erfolgte durch den Öffentlichen Dienst der Wallonie in Zusammenarbeit und unter Teilnahme aller
Beteiligten des betroffenen Sektors.
Die PGRI werden nach ihrer endgültigen Annahme durch die Wallonische Regierung vollständig in den „PLUIES - REGEN“-Plan
integriert.
Die Umsetzung dieser Strategie muss unter Wahrung der Zielsetzungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
2000/60/CE erfolgen. Aus diesem Grunde sind die Zeitpläne für die Umsetzung dieser beiden Richtlinien parallelgeschaltet
und die Entwürfe der ersten Pläne zur Verwaltung der Überschwemmungsrisiken werden zur selben Zeit wie die zweiten
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete (PGDH) einer Öffentlichen Anhörung unterzogen.
Diese Entwürfe der zweiten Pläne für die Einzugsgebiete folgen den ersten Plänen, welche im Juni 2013 von der Wallonie
verabschiedet wurden. In Berücksichtigung des Umstands, dass die Probleme mit der Qualität der Fließgewässer und des
Grundwassers in der Wallonie und Europa eventuell nicht in nur 6 Jahren in den gewünschten Zustand gebracht werden
können, räumt die Wasserrahmenrichtlinie den Mitgliedsländern die Möglichkeit ein, die Umsetzung des
Maßnahmenprogramms auf mehrere aufeinanderfolgende 6-Jahres-Zyklen zu verteilen, um dieses Ziel zu erreichen.
Seit der beim Anlaufen der ersten Pläne in der Wallonie durchgeführten Bestandsaufnahme wurden zwar bereits
Verbesserungen der Qualität unserer Fließgewässer und unseres Grundwassers festgestellt, jedoch können die Zielsetzungen
höchstwahrscheinlich nicht am Ende des ersten Zyklus Ende 2015 erreicht werden. Die bei der Ausarbeitung der ersten Pläne
aufgezeigten Probleme dauern nach wie vor an.