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Welche Gebiete sind betroffen?

Gemäß den Auflagen der Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken und der

Wasserrahmenrichtlinie sind vier PGRI und PGDH erforderlich, um das gesamte wallonische Gebiet abzudecken, je einen für

den wallonischen Teil der einzelnen internationalen Einzugsgebiete: Maas, Schelde, Rhein und Seine.

Zwischen den Mitgliedsländern, die ein internationales Einzugsgebiet miteinander teilen, besteht eine internationale

Zusammenarbeit, genauer gesagt in der Internationalen Maaskommission, der Internationalen Scheldekommission sowie der

Internationalen Kommission zum Schutz der Mosel und der Saar.

Die betroffenen internationalen Einzugsgebiete im wallonischen Gebiet