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Ungeklärte kommunale Abwässer, autonome Sanierungsverfahren in den ländlichen Gebieten, Industrieabwässer,
Überdüngung der Kulturen durch die Landwirte und der nicht fachgerechte Einsatz von Pestiziden sind lauter Faktoren, die
die Qualität unserer Fließgewässer weiterhin beeinträchtigen oder die Verwendung unserer Wasserressourcen reduzieren,
welche laut der Wasserrahmenrichtlinie verbessert oder in gutem Zustand erhalten werden müssen. Des Weiteren ist die
Renaturierung unserer Wasserläufe ein wichtiger Aspekt der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der im
Maßnahmenprogramm zur Verringerung der Auswirkungen von Überschwemmungen Berücksichtigung findet.
Die in den ersten Plänen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zum Ausdruck gebrachten Ziele wurden nur teilweise
erreicht und es müssen im Rahmen dieser zweiten Bewirtschaftungspläne weitere Anstrengungen unternommen werden.
Die Leitthemen für die Umsetzung dieser Pläne sind nach wie vor der Schutz der Wasserressourcen und die Sicherstellung
des Zugangs Wasser von guter Qualität für Alle über eine proportionale Beteiligung aller Sektoren an der Finanzierung der
wallonischen Wasserpolitik.
Diese PGRI entsprechen dem ersten Zyklus zur Umsetzung der Richtlinie über die Bewertung und das Management von
Hochwasserrisiken und dienen insbesondere dazu,
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die operationellen Zielsetzungen im Bereich der Verwaltung der Überschwemmungsrisiken festzusetzen;
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ein Aktionsprogramm zur Erfüllung dieser Zielsetzungen vorzuschlagen.
Das strategische Ziel besteht darin, hochwasserbedingten nachteiligen Folgen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt,
das Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten in den betroffenen Gebieten vorzubeugen und diese zu verringern.
Diese PGDH stellen eine Aktualisierung der ersten Pläne 2009-2015 dar, mit denen bis Ende 2015 die bisher noch nicht
erreichten Ziele erreicht werden sollen. Das Prinzip für ihre Umsetzung ist das gleiche wie für die ersten Pläne. Es soll mit Hilfe
eines geeigneten Maßnahmenprogramms und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, technischen und natürlichen
Realitäten gewährleistet werden, dass möglichst große Mengen an Oberflächen- und Grundwasser bis 2021 eine
zufriedenstellende Qualität erreichen.
Diese zweiten PGDH umfassen insbesondere:
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Eine auf den neuesten Stand gebrachte Bestandsaufnahme der Fließgewässer und der Grundwasserreserven sowie
der Auswirkungen, denen sie ausgesetzt sind;
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Die Zielsetzungen, welche bis 2021 erreicht werden sollen;
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Das Maßnahmenprogramm zum Erreichen dieses Ziels mit den dazu erforderlichen Finanzmitteln.