Die Fristen der Rahmenrichtlinie werden in den verschiedenen Artikeln der Richtlinie genannt.
22. Dezember 2003. An diesem Tag müssen die Mitgliedstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft bringen, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen. Dies ist die Umsetzung der Richtlinie in nationales oder regionales Recht;
22. Juni 2003. An diesem Tag müssen die Mitgliedstaaten die internationalen Flussgebietseinheiten eingegrenzt und die zuständigen Behörden (...)