Das Wasser geht uns alle an (WRRL - Bewirtschaftungspläne der Wallonie)
  Startseite   |  Umweltportal   |  Contact  
Startseite zur WRRL
Menu
 Home
 WRRL - Allgemeines
 Bestandsaufnahme
 Bewirtschaftungsplan
 Untersuchungen
 Links
 Sitemap
 Verschiedene



 Disclaimer 

Öffentlicher Dienst Landwirtschaft, Natürliche Ressourcen, Umwelt - ÖDLNRU           

Registrieren von Maßnahmen

Alle Fassungen dieses Artikels: [Deutsch] [français] [Nederlands]

Die aufgeführten Themen und Unterthemen ergeben sich aus den Empfehlungen der wichtigen Fragen und aus den Untersuchungen, die im Rahmen der Wasserrichtlinie bereits durchgeführt wurden.

Einige Maßnahmen können in mehreren Unterthemen gleichzeitig angeführt sein, da sie sich direkt und/oder indirekt auf die Problematiken auswirken, die die entsprechenden Unterthemen darstellen.

 THEMEN   UNTERTHEMEN 
 KOSTENDECKUNG 
 ERHOLUNGSAKTIVITÄTEN   Fischfang 
 Badegebiete 
 LANDWIRTSCHAFT   Nährstoffzuflüsse 
 Erosion 
 Agrarumweltmaßnahmen 
 Organische Stoffe außerhalb der Landwirtschaft 
 Landwirtschaftliche Pestizide 
 ABWASSERREINIGUNG   Autonomes Sanierungsverfahren 
 Kollektives Sanierungsverfahren 
 GEMEINSCHAFTEN UND HAUSHALTE   Pestizide für nichtlandwirtschaftliche Zwecke und giftige Abfälle 
 HYDROMORPHOLOGIE   Ökologische Kontinuität der Wasserläufe 
 Verwaltung und Pflege der Wasserläufe 
 INDUSTRIE   IPPC 
 SEVESO 
 Alle Industriebetriebe 
 VERSCHMUTZUNGSUNFÄLLE UND HISTORISCHE VERSCHMUTZUNGEN   Verschmutzungsunfälle 
 Sedimente 
 Verunreinigte Standorte 
 ENTNAHME, HOCHWASSER, NIEDRIGWASSER UND ENTWÄSSERUNG   Hochwasser und Überschwemmungen 
 Entwässerung 
 Niedrigwasser 
 Entnahme 
 SCHUTZGEBIETE   Badegebiete 
 Schutzgebiete für die Wassergewinnung 
 NATURA 2000-Gebiete 
 Empfindliche Gebiete 
 Gefährdete Gebiete 

 KOSTENDECKUNG  

0165 : Muttermaßnahme: Muttermaßnahme: Anwendung des Grundsatzes des tatsächlichen Kostenpreises für das Wasser.
0166 : Einführung einer regionalen Gebühr auf die durch die Entnahme von nicht zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser aus Oberflächenwasser entstehenden Umweltkosten.
0167 : Überprüfung der Gebühr für die Entnahme von nicht zu Trinkwasser aufbereitbarem Grundwasser.
0169 : Bewertung der für die landwirtschaftlichen Betriebe, die die Wasserverschmutzung verursachen, geltenden Steuerregelung.
0170 : Reform der für die Einleitung industrieller Abwässer geltenden Steuerregelung.
0171 : Reform der für die Einleitung von nicht aus der öffentlichen Versorgung stammenden Haushaltsabwässern geltenden Steuerregelung.
0172 : Erhöhung des Satzes des tatsächlichen Kostenpreises Reinigung für die Einleitung von aus der öffentlichen Versorgung stammenden Haushaltsabwässern.
0173 : Integration auf der Ebene des tatsächlichen Kostenpreises Reinigung zur Finanzierung des öffentlichen Dienstes für die kollektive Abwasserreinigung (SPAA).

 ERHOLUNGSAKTIVITÄTEN  

 Fischfang  

2150 : Pläne für die Fischbewirtschaftung.

 Badegebiete  

0590 : Verbot des Zugangs des Viehs zu den Wasserläufen.
1540 : Erhaltung, Verwaltung und Wiederherstellung einheimischer Auwälder.
1760 : Ausweisung von Schutzgebieten stromaufwärts der Badegebiete.
1770 : Fortsetzung der Überwachung der bakteriologischen Qualität und des Vorhandenseins von Cyanobakterien in den Badegebieten.
1780 : Fortsetzung der Überwachung der bakteriologischen Qualität und des Vorhandenseins von Cyanobakterien in den Badegebieten.
1790 : Überprüfung der Profile der Badegebiete und der Bestandsaufnahmen für die Zuflüsse in den Gebieten stromaufwärts der Badegebiete.
1800 : Verbot des Zugangs des Viehs zu allen Wasserläufen in dem Gebiet stromaufwärts eines Badegebiets.

 LANDWIRTSCHAFT  

 Nährstoffzuflüsse  

0470 : Umweltgenehmigung für die landwirtschaftlichen Betriebe.
0475 : Umsetzung, Kontrolle und Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung des PGDA und Überprüfung der gefährdeten Gebiete.
0490 : Kontrolle der Lagerungsbedingungen von landwirtschaftlichen Materialien.
0500 : Kontrolle der Höchstmengen für das Ausbringen von Stickstoff.
0510 : Gewährung von Ausnahmen für ausbringbaren organischen Stickstoff.
0520 : Vorschriften für die Verwaltung von Stickstoff in gefährdeten Gebieten.
0530 : Förderung der verantwortungsbewussten Fruchtbarmachung.
0540 : Prüfung der tatsächlichen Verbringung von Dung.
0550 : Regelmäßige Überprüfung der durch Nitrate gefährdeten Gebiete.
0560 : Verschärfte Kontrollen im Zusammenhang mit der Konditionalität.
0570 : Verschärfte Kontrollen des potenziell auswaschbaren Stickstoffs.
0590 : Verbot des Zugangs des Viehs zu den Wasserläufen.
0610 : Vorgeschriebener Satz von 90 % winterlicher Bodenbedeckung in einem gefährdeten Gebiet.
0623 : Schätzung der Stickstoffproduktion pro Milchkuh.
0640 : Überwachungsgebiete für die gefährdete Wassergewinnung.
0650 : Anpassung des PGDA in den Schutzgebieten gefährdeter Wassergewinnung außerhalb der gefährdeten Gebiete.
0670 : Sensibilisierung für bewährte Anbaupraktiken.
0680 : Harmonisierung der Empfehlungen zur Düngung der Laboratorien.
0681 : Harmonisierung der Analysen des Abwassers durch die Laboratorien.
0700 : Analyse der Risiken des Nichterreichens des guten Zustands und Bewertung der Wirksamkeit des PGDA.
0710 : Informationen über den Kauf von Mineraldüngern (FERTIMIN-Projekt).
0765 : Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand: Vorgeschriebener Pufferstreifen von 6 Metern entlang der Wasserläufe.
0770 : Pufferstreifen entlang der Wasserläufe.
1260 : Überwachung zu Ermittlungszwecken für das Grundwasser.
1540 : Erhaltung, Verwaltung und Wiederherstellung einheimischer Auwälder.
1950 : Verstärkung der "Unité de Répression des Pollutions" (Einheit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung) und der "SOS Pollution".

 Erosion  

0590 : Verbot des Zugangs des Viehs zu den Wasserläufen.
0765 : Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand: Vorgeschriebener Pufferstreifen von 6 Metern entlang der Wasserläufe.
0790 : Festlegung der Risikoschwellen für Erosionen .
0805 : Agrarumweltmaßnahmen, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers haben.
0820 : Agrarumweltmaßnahme 3a : begraste Wendeflächen.
0840 : Agrarumweltmaßnahme 4 : Bedeckung des Bodens im Winter.
0870 : Agrarumweltmaßnahme 9 : bepflanzte Parzellenstreifen.
1540 : Erhaltung, Verwaltung und Wiederherstellung einheimischer Auwälder.
1835 : Maßnahmen des PLUIES-Plans, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers haben.
1850 : PLUIES-Plan: Errichtung von Überflutungsgebieten.
1860 : PLUIES-Plan: Verringerungen des Abflusses in den landwirtschaftlichen Gebieten.
1870 : PLUIES-PLan: Bepflanzung und Pflege von Büschen und Böschungen.

 Agrarumweltmaßnahmen  

0660 : Erhöhung der Attraktivität von Agrarumweltmaßnahmen zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers.
0805 : Agrarumweltmaßnahmen, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers haben.
0810 : Agrarumweltmaßnahme 1 : Bestandteile des ökologischen Netzes und der Landschaft.
0811 : Agrarumweltmaßnahmen 2&8 : natürliche Weiden und biologisch wertvolle Weiden.
0820 : Agrarumweltmaßnahme 3a : begraste Wendeflächen.
0830 : Agrarumweltmaßnahme 3b : extensiv genutzte Wiesenstreifen.
0840 : Agrarumweltmaßnahme 4 : Bedeckung des Bodens im Winter.
0850 : Agrarumweltmaßnahme 5 : extensiver Getreideanbau.
0860 : Agrarumweltmaßnahme 7 : geringe Viehbelastung.
0870 : Agrarumweltmaßnahme 9 : bepflanzte Parzellenstreifen.
0880 : Agrarumweltmaßnahme 11 : ökologischer Landbau.

 Organische Stoffe außerhalb der Landwirtschaft  

1175 : Behandlung und Valorisierung organischer Substanzen außerhalb der Landwirtschaft (MOEA) (Umsetzung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 12/01/1995).
1180 : Behandlung und Valorisierung von Klärschlamm.
1190 : Kontrolle der Qualität organischer Substanzen außerhalb der Landwirtschaft .
1200 : Überwachung der Qualität des Bodens und Führung eines Düngungsbuchs von organischen Substanzen außerhalb der Landwirtschaft .
1950 : Verstärkung der "Unité de Répression des Pollutions" (Einheit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung) und der "SOS Pollution".

 Landwirtschaftliche Pestizide  

0765 : Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand: Vorgeschriebener Pufferstreifen von 6 Metern entlang der Wasserläufe.
0771 : Umsetzung von Maßnahmen für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden im Zusammenhang mit der Rahmenrichtlinie (2009/128/EG).
0805 : Agrarumweltmaßnahmen, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers haben.
0820 : Agrarumweltmaßnahme 3a : begraste Wendeflächen.
0830 : Agrarumweltmaßnahme 3b : extensiv genutzte Wiesenstreifen.
0840 : Agrarumweltmaßnahme 4 : Bedeckung des Bodens im Winter.
0850 : Agrarumweltmaßnahme 5 : extensiver Getreideanbau.
0870 : Agrarumweltmaßnahme 9 : bepflanzte Parzellenstreifen.
0880 : Agrarumweltmaßnahme 11 : ökologischer Landbau.
0975 : Föderale Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen und dem Einsatz von Pestiziden in und außerhalb der Landwirtschaft (Königlicher Erlass vom 28/02/1994, Föderales Programm zur Reduzierung von Pestiziden und Bioziden (PRPB), …).
0980 : Inverkehrbringen und Einsatz von Pestiziden.
0990 : Meldung über den Verkauf von Pestiziden zweimal jährlich.
1000 : Einschränkungen für das Spritzen oder Sprühen von Pestiziden mit Luftfahrzeugen.
1010 : Ausbildung und Zertifizierung von Pestizidanwendern.
1020 : Rücknahme von bestimmten Pflanzenschutzmitteln..
1030 : Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel.
1040 : Änderung der Art der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel vom Markt.
1050 : Einsammlung und Beseitigung von Verpackungen und nicht verwendbaren Pestiziden.
1060 : Trennung von gewerblicher und privater Anwendung von Pestiziden und Lizenz für die gewerbliche Nutzung.
1070 : Erstellung von angepassten Risikoindikatoren für Pflanzenschutzmittel (PRIBEL).
1080 : Überprüfung der Beiträge des Fonds der Roh- und Grundstoffe (FMPP).
1090 : Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses über den Einsatz von Pestiziden.
1100 : Vorgeschriebene Ausrüstung von Spritzgeräten mit einem Tank in den Wasserkörpern, die einem Risiko durch Pestizide ausgesetzt sind.
1110 : Technische Kontrolle der Spritzgeräte.
1120 : Festlegung der gefährdeten Gebiete hinsichtlich der Pestizidbelastungen.
1150 : Förderung der Verwendung von Material, das auf die Verringerung der punktuellen Verunreinigung durch Pestizide abzielt.
1160 : Förderung und Sensibilisierung für bewährte Pflanzenschutzpraktiken.
1170 : Diagnose-Büro "Pestizide - Wassergewinnung".
1260 : Überwachung zu Ermittlungszwecken für das Grundwasser.
1950 : Verstärkung der "Unité de Répression des Pollutions" (Einheit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung) und der "SOS Pollution".

 ABWASSERREINIGUNG  

 Autonomes Sanierungsverfahren  

0130 : Muttermaßnahme: Einführung eines öffentlichen Dienstes für die autonome Abwasserreinigung.
0130_1 : Autonome Abwasserreinigung in prioritären Gebieten.

 Kollektives Sanierungsverfahren  

0010 : Anpassung der Kanalisation von Gemeinden mit 2.000 bis 10.000 EW an die Normen.
0020 : Anpassung der Sammler von Gemeinden mit 2.000 bis 10.000 EW an die Normen.
0030 : Anpassung der Kanalisation von Gemeinden mit über 10.000 EW an die Normen.
0040 : Anpassung der Sammler von Gemeinden mit über 10.000 EW an die Normen.
0050 : Neue öffentliche Klärstationen (geeignete Behandlung) für die Gemeinden mit weniger als 2000 EW.
0050_1 : Erneuerungsarbeiten an den vorhandenen Klärstationen der Gemeinden mit weniger als 2.000 EW.
0060 : Neue öffentliche Klärstationen (Zweitbehandlung) für die Gemeinden mit 2000 bis 10000 EW.
0060_1 : Erneuerungsarbeiten an den vorhandenen Klärstationen der Gemeinden mit 2.000 bis 10.000 EW.
0070 : Fertigstellung neuer öffentlicher Klärstationen (Drittbehandlung) für die Gemeinden mit über 10000 EW.
0071 : Anpassung der Kanalisation von Gemeinden mit weniger als 2000 EW an die Normen zum 31/12/2012.
0072 : Anpassung der Sammler von Gemeinden mit weniger als 2000 EW an die Normen zum 31/12/2012.
0110 : Anpassung der Einleitungen aus Klärstationen mit mehr als 10 000 EW an die Normen (Drittbehandlung).
0165 : Muttermaßnahme: Anwendung des Grundsatzes des tatsächlichen Kostenpreises für das Wasser.
0340 : Entwicklung und Überwachung der gemeinsamen Kläranlagen für industrielle Abwässer.

 GEMEINSCHAFTEN UND HAUSHALTE  

 Pestizide für nichtlandwirtschaftliche Zwecke und giftige Abfälle  

0890 : Ausbau von Maßnahmen zur Verringerung von giftigen Abfällen in der städtischen Umwelt.
0900 : Sensibilisierung, Ausbildung und Management der Verwendung giftiger Stoffe im Haushalt.
0975 : Föderale Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen und dem Einsatz von Pestiziden in und außerhalb der Landwirtschaft (Königlicher Erlass vom 28/02/1994, Föderales Programm zur Reduzierung von Pestiziden und Bioziden (PRPB), …).
0980 : Inverkehrbringen und Einsatz von Pestiziden.
0990 : Meldung über den Verkauf von Pestiziden zweimal jährlich.
1010 : Ausbildung und Zertifizierung von Pestizidanwendern.
1020 : Rücknahme von bestimmten Pflanzenschutzmitteln.
1030 : Nutzungsbeschränkungen für bestimmte Pflanzenschutzmittel.
1040 : Änderung der Art der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel vom Markt.
1050 : Einsammlung und Beseitigung von Verpackungen und nicht verwendbaren Pestiziden.
1060 : Trennung von gewerblicher und privater Anwendung von Pestiziden und Lizenz für die gewerbliche Nutzung.
1070 : Erstellung von angepassten Risikoindikatoren für Pflanzenschutzmittel (PRIBEL).
1080 : Überprüfung der Beiträge des Fonds der Roh- und Grundstoffe (FMPP).
1090 : Verpflichtung zur Führung eines Verzeichnisses über den Einsatz von Pestiziden.
1110 : Technische Kontrolle der Spritzgeräte.
1120 : Festlegung der gefährdeten Gebiete hinsichtlich der Pestizidbelastungen.
1130 : Überprüfung der wallonischen Gesetzgebung hinsichtlich des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln an öffentlichen Orten.
1150 : Förderung der Verwendung von Material, das auf die Verringerung der punktuellen Verunreinigung durch Pestizide abzielt.
1160 : Förderung und Sensibilisierung für bewährte Pflanzenschutzpraktiken.
1170 : Diagnose-Büro "Pestizide - Wassergewinnung".
1260 : Überwachung zu Ermittlungszwecken für das Grundwasser.
1950 : Verstärkung der "Unité de Répression des Pollutions" (Einheit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung) und der "SOS Pollution".

 HYDROMORPHOLOGIE  

 Ökologische Kontinuität der Wasserläufe  

1450 : Nutzung von Strom aus Wasserkraft.
1460 : Bestandsaufnahme der Hindernisse für die Bewegungsfreiheit der Fische.
1480 : Funktionaler Charakter der Flüsse: Längskontinuität.

 Verwaltung und Pflege der Wasserläufe  

0590 : Verbot des Zugangs des Viehs zu den Wasserläufen.
1490 : Konzertierung in Fragen der Arbeit und Koordination der Verwalter der Wasserläufe.
1520 : Funktionaler Charakter der Flüsse: laterale Kontinuität.
1530 : Methodischer Rahmen für die Verwaltung der Wasserläufe über Aktionsprogramme zum Thema Flüsse durch einen integrierten und sektoralen Ansatz.
1540 : Erhaltung, Verwaltung und Wiederherstellung einheimischer Auwälder.
3000 : Überprüfung des rechtlichen Rahmens « Wasserläufe ».
3010 : Ausbildung und Austausch von Erfahrungen zur integrierten Verwaltung der Wasserläufe.

 INDUSTRIE  

 IPPC  

0190 : Anwendung der BVT für die IPPC-Betriebe.
0201 : Inspektion der IPPC-Betriebe.
0204 : Selbstkontrolle durch IPPC-Betriebe.

 SEVESO  

1890 : Einführung von besonderen Bedingungen für die Betriebsgenehmigung für Betriebe, die unter die SEVESO-Richtlinie fallen.
1960 : Sektorbezogene Bedingungen für die Lagerung gefährlicher Stoffe.

 Alle Industriebetriebe  

0165 : Muttermaßnahme: Anwendung des Grundsatzes des tatsächlichen Kostenpreises für das Wasser.
0202 : Inspektion der Nicht-IPPC-Betriebe.
0203 : Selbstkontrolle durch Nicht-IPPC-Betriebe.
0250 : Verzeichnis der Einleitungen industrieller Abwässer.
0270 : Anhebung der integralen und sektorbezogenen Bedingungen auf der Grundlage der besten verfügbaren Technologien.
0285 : Anwendung der besten verfügbaren Technologie für Nicht-IPPC-Betriebe in den (aufgrund von Industrie) risikobehafteten Wasserkörpern.
0300 : Anpassung der Einleitungen von industriellen Abwässern durch die Betriebe ohne Umweltgenehmigung an die Normen.
0340 : Entwicklung und Überwachung der gemeinsamen Kläranlagen für industrielle Abwässer.
0380 : Sensibilisierung der Industriebetriebe und ihrer Partner.
0410 : Anwendung des Dekrets über die Umwelthaftung.
0420 : Überprüfung der Umweltgenehmigungen nach den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie.
0433 : Aktualisierter Plan des Kanalisationsnetzes des Betriebs.
0434 : Analyse der industriellen Abwässer, falls keine sektorbezogenen Bedingungen existieren.
0440 : Einleitung von prioritären und prioritären gefährlichen Stoffen nach den BVT und den Grenzwerten für die Einleitung durch Nicht-IPPC-Betriebe.
0450 : Bessere Kenntnisse von den industriellen Einleitungen.
0460 : Genaue Erfassung der industriellen Einleitungen.
1250 : Bestandsaufnahme der Unternehmen, die ein Risiko für die Oberflächengewässer darstellen.
1260 : Überwachung zu Ermittlungszwecken für das Grundwasser.
1270 : Überprüfung der Genehmigungen für die Betriebe, die ein Risiko für die Oberflächengewässer darstellen.
1282 : Studie der Auffüllungskapazität.
1284 : Revision des Beitrags für den Betrieb einer Wasserentnahme, um die Wiedergewinnung der Kosten gemäß der Rahmen-Richtlinie über das Wasser und die Gerechtigkeit zwischen Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten.
1290 : Sammlung von Grubenwasser.
1310 : Festlegung eines Mindestpegels.
1970 : Untersuchung der Toxizität von Zwischenprodukten auf Industriegeländen.
1990 : Überwachung des Grundwassers an Standorten mit einem hohen oder mittleren Risiko.

 VERSCHMUTZUNGSUNFÄLLE UND HISTORISCHE VERSCHMUTZUNGEN  

 Verschmutzungsunfälle  

1950 : Verstärkung der "Unité de Répression des Pollutions" (Einheit zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung) und der "SOS Pollution".
1980 : Bestandsaufnahme der Verschmutzungsunfälle.

 Sedimente  

2060 : Charakterisierung der Sedimente in nicht schiffbaren Wasserläufen.
2070 : Abtragung verunreinigter Sedimente in den prioritären Gebieten.

 Verunreinigte Standorte  

2010 : Durchführung des "Bodendekrets" Datenbank mit Charakterisierung der Verunreinigung).
2020 : Durchführung des "Bodendekrets" (Sanierung der verunreinigten Standorte).
2030 : Durchführung des "Bodendekrets" (Untersuchung der Charakterisierung der Sanierungsstandorte).

 ENTNAHME, HOCHWASSER, NIEDRIGWASSER UND ENTWÄSSERUNG  

 Hochwasser und Überschwemmungen  

0790 : Festlegung der Risikoschwellen für Erosionen.
0805 : Agrarumweltmaßnahmen, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers haben.
0840 : Agrarumweltmaßnahme 4 : Bedeckung des Bodens im Winter.
0930 : Begrenzung des Abflusses von Regenwasser und der Versiegelung des Bodens.
0940 : Sensibilisierung für alternative Techniken zur Bodenversiegelung.
1835 : Maßnahmen des PLUIES-Plans, die eine direkte oder indirekte Auswirkung auf die Qualität des Oberflächen- und Grundwassers haben.
1840 : PLUIES-Plan: Erhaltung und Wiederherstellung der Feuchtgebiete.
1850 : PLUIES-Plan: Errichtung von Überflutungsgebieten.
1860 : PLUIES-Plan: Verringerungen des Abflusses in den landwirtschaftlichen Gebieten.
1870 : PLUIES-PLan: Bepflanzung und Pflege von Büschen und Böschungen.

 Entwässerung  

2120 : Untersuchung der Folgen der Einstellung der Bergbautätigkeiten.

 Niedrigwasser  

1282 : Studie der Auffüllungskapazität.
1310 : Festlegung eines Mindestpegels.
1320 : Einführung einer täglichen und jährlichen Höchstmenge, für jede genehmigungspflichtige Entnahmestelle.
1360 : Beschreibung der Grundwasserkörper, deren guter Zustand von den Wechselwirkungen zwischen Oberflächengewässer und Grundwasser abhängt.
1380 : Beschränkung der Wasserentnahme, wenn die kritischen Schwellenwerte erreicht werden.
1420 : Festlegung von Entnahmekontingenten in Wasserläufen, die einen Mangel aufweisen.

 Entnahme  

1280 : Vorgeschriebener Einbau eines Piezometers zur Überwachung.
1281 : Ausarbeitung eines Rechtsrahmens für das Schema der Nutzung der Wasserressourcen.
1282 : Studie der Auffüllungskapazität.
1283 : Optimieren der Benutzung des öffentlichen Versorgungsnetzes von Wasser.
1284 : Revision des Beitrags für den Betrieb einer Wasserentnahme, um die Wiedergewinnung der Kosten gemäß der Rahmen-Richtlinie über das Wasser und die Gerechtigkeit zwischen Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten.
1300 : Verschärfung der Kontrollen der Wassergewinnung und der Sanktionen bei Nichteinhaltung der festgelegten Schwellenwerte.
1310 : Festlegung eines Mindestpegels.
1320 : Einführung einer täglichen und jährlichen Höchstmenge, für jede genehmigungspflichtige Entnahmestelle.
1330 : Verwaltung des Netzes von Piezometern.
1350 : Erfassung der Entnahme von Grundwasser und Überwachung der Datenbank 10-sous.
1380 : Beschränkung der Wasserentnahme, wenn die kritischen Schwellenwerte erreicht werden..
2100 : Durchführung von hydrologischen Untersuchungen.
2110 : Entnahmequoten für Grundwasserkörper mit einem Mangel oder einem mengenmäßigen Risiko.

 SCHUTZGEBIETE  

 Badegebiete  

0590 : Verbot des Zugangs des Viehs zu den Wasserläufen.
1540 : Erhaltung, Verwaltung und Wiederherstellung einheimischer Auwälder.
1760 : Ausweisung von Schutzgebieten stromaufwärts der Badegebiete.
1770 : Fortsetzung der Überwachung der bakteriologischen Qualität und des Vorhandenseins von Cyanobakterien in den Badegebieten.
1780 : Fortsetzung der Überwachung der bakteriologischen Qualität und des Vorhandenseins von Cyanobakterien in den Badegebieten.
1790 : Überprüfung der Profile der Badegebiete und der Bestandsaufnahmen für die Zuflüsse in den Gebieten stromaufwärts der Badegebiete.
1800 : Verbot des Zugangs des Viehs zu allen Wasserläufen in dem Gebiet stromaufwärts eines Badegebiets..

 Schutzgebiete für die Wassergewinnung  

0640 : Überwachungsgebiete für die gefährdete Wassergewinnung.
0650 : Anpassung des PGDA in den Schutzgebieten gefährdeter Wassergewinnung außerhalb der gefährdeten Gebiete.
1170 : Diagnose-Büro "Pestizide - Wassergewinnung".
1730 : Errichtung von Präventivzonen für alle Entnahmestellen von zu Trinkwasser aufbereitbarem Wasser.
1740 : Anpassung der Präventivzonen an die Normen.
1750 : Kontrolle der Konformität der Anlagen in den Präventivzonen.
1755 : Verträge über die Wasserentnahme.

 NATURA 2000-Gebiete  

1547 : Umsetzung der Maßnahmen im Zusammenhang mit den Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien (NATURA 2000).
1550 : Verbot in den natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse, für die das Gebiet ausgewiesen wurde.
1560 : Verbot der Anpflanzung, Wiederanpflanzung und der künstlichen Aussaat von Nadelhölzern auf einer Breite von zwölf Metern auf beiden Seiten eines Wasserlaufs in den Besitzen von mehr als fünf Hektar Wald …
1570 : Verbot der Verwendung von jeglichen Tiervernichtungsmitteln und von jeglichen Fungiziden außerhalb des Agrarbereichs, außer im Rahmen der lokalen kurativen Bekämpfung der Arten, die eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit darstellen…
1580 : Verbot der Verwendung jeglicher Pestizide in einem Abstand von weniger als sechs Metern zu dem oberen Teil des Ufers der Wasserläufe, Wasserflächen, Gräben, Trichter oder Schlundlöcher, außer für die lokalen Anwendungen zur Bekämpfung von Ackerdisteln und Brennesseln…
1590 : Verbot der Verwendung von Herbiziden auf Dauerwiesen in den natürlichen Lebensräumen von gemeinschaftlichem Interesse, außer für die lokalen Anwendungen zur Bekämpfung von Ackerdisteln, Ampfer und Brennesseln…
1600 : Verbot des Pflügens der landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer Entfernung von weniger als sechs Metern von einem Oberflächengewässer.
1610 : Verbot des Ausbringens von Bodenverbesserungsmitteln sowie von mineralischen oder organischen Düngemitteln in einem Abstand von weniger als sechs Metern zu dem oberen Teil des Ufers der Wasserläufe, Wasserflächen…

 Empfindliche Gebiete  

0165 : Muttermaßnahme: Anwendung des Grundsatzes des tatsächlichen Kostenpreises für das Wasser.

 Gefährdete Gebiete  

0475 : Umsetzung, Kontrolle und Überprüfung der ordnungsgemäßen Anwendung des PGDA und Überprüfung der gefährdeten Gebiete.
0480 : Anpassung der Lagerungskapazität für Dung an die Normen.
0490 : Kontrolle der Lagerungsbedingungen von landwirtschaftlichen Materialien.
0500 : Kontrolle der Höchstmengen für das Ausbringen von Stickstoff.
0510 : Gewährung von Ausnahmen für ausbringbaren organischen Stickstoff.
0520 : Vorschriften für die Verwaltung von Stickstoff in gefährdeten Gebieten.
0550 : Regelmäßige Überprüfung der durch Nitrate gefährdeten Gebiete.
0570 : Verschärfte Kontrollen des potenziell auswaschbaren Stickstoffs.