Das Wasser geht uns alle an (WRRL - Bewirtschaftungspläne der Wallonie)
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Konzept des Wasserkörpers

Alle Fassungen dieses Artikels: [Deutsch] [français] [Nederlands]

Durch die Richtlinie wird das Konzept des „Wasserkörpers“ entwickelt, um die verschiedenen aquatischen Umgebungen zu klassifizieren, durch die das europäische Gebiet charakterisiert wird. Jeder ermittelte Wasserkörper muss anschließend die ihm zugewiesenen Umweltziele erreichen.

Es muss unterschieden werden zwischen:

- Oberflächenwasserkörper
- Grundwasserkörper


Oberflächenwasserkörper

Im Rahmen der Bewirtschaftungspläne sollten die Wasserkörper zunächst ermittelt werden (Lage und Grenzen). Anschließend sollte für diese nach einer durch die Richtlinie geschaffenen Methode eine erste Charakterisierung durchgeführt werden.

Die Oberflächenwasserkörper können in zwei Kategorien unterteilt werden: Flüsse oder Speicher der Staudämme.

Kennzeichnung der Oberflächenwasserkörper : FLÜSSE

Die Kriterien für die Kennzeichnung der Oberflächenwasserkörper des Typs „Flüsse“ lauten in der Wallonischen Region folgendermaßen :

A. Naturräume

Die Naturräume werden auf regionaler Ebene auf der Grundlage von Ökogebieten festgelegt. Diese sind mit einer Vielzahl von ökologischen und insbesondere von klimatischen (Temperaturprofil, Strahlung, Wasserzufuhr usw.) sowie geomorphologischen Faktoren ausgestattet. Diese Gebiete wurden in fünf Regionen unterteilt :

- Die Ardennen
- Belgisch-Lothringen
- Die Famenne
- Der Condroz
- Lehmgegend

B. Größe des Wassereinzugsgebiets (Fläche)

Die Klassen für die Größe des Wassereinzugsgebiets lauten folgendermaßen :

- Klein : < 100 km²
- Mittel : >= 100 bis 1.000 km²
- Groß : >= 1.000 bis 10.000 km²
- Sehr groß : >= 10.000 km²

C. Gefälleklassen und Fischgewässerzonen

Dieses Kriterium berücksichtigt zudem das „mittlere Gefälle des Wasserlaufs“ sowie die ökologischen Merkmale des Wasserlaufs. Es wurden drei Klassen vorgeschlagen :

- Salmonidengebiete mit Gefällen der Wasserläufe von mehr als 7,5 ‰.

- Gemischte Gebiete mit Gefällen der Wasserläufe zwischen 0,5 ‰ und 7,5 ‰.

- Cyprinidengebiete mit Gefällen der Wasserläufe von weniger als 0,5 ‰.


Kennzeichnung der Oberflächenwasserkörper : SEEN

Die wallonischen „Seen“ gehören zu der besonderen Kategorie der „Stauseen“. Die Kriterien für die Kennzeichnung der Oberflächenwasserkörper des Typs „Seen“ lauten in der Wallonischen Region folgendermaßen :

A. Naturräume

Die gleiche Klassifizierung wie die Flüsse.

B. Größe (Fläche)

Die Größenklassen für die Seen lauten folgendermaßen :

- Klein : 0,2 bis < 1 km²
- Mittel : >= 1 bis < 10 km²

C. Tiefe

Gemäß der WRRL   müssen mindestens die folgenden Klassen berücksichtigt werden :


- Klein : < 3 m

- Mittel : 3 bis 15 m

- Groß : >= 15 m



Grundwasserkörper

Wie bei den Oberflächengewässern wird durch die Richtlinie auch hier ein neues Konzept, das Konzept des Grundwasserkörpers, eingeführt.

Gemäß Anhang II der Richtlinie führt jeder Mitgliedstaat eine erste Charakterisierung des Grundwassers mit dem Zweck durch, das Risiko, den in Art. 4 vorgesehenen Zielen nicht zu genügen, zu bewerten. Diese erste Charakterisierung bietet zunächst eine Eingrenzung des Grundwassers.

Der Leitfaden „Identification of Water Bodies“ bietet, im Gegensatz zu den Oberflächengewässern, nur wenige Empfehlungen für die Ermittlung und Eingrenzung des Grundwassers. Die Ermittlung strenger physikalischer Grenzen ist in der unterirdischen Umwelt sehr viel komplexer als bei den Oberflächengewässern. Aus diesem Grund bleibt die Übernahme einer Grundwassertypologie dem freien Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen. Die Kennzeichnung, und damit die Abgrenzung, des Grundwassers muss jedoch vor allem „ermöglichen, den mengenmäßigen und chemischen Zustand des Wasserkörpers so genau wie möglich zu beschreiben“.

In der Wallonischen Region wurden die für diese Eingrenzung unerlässlichen Arbeiten 2001 aufgenommen und von einem aus Wissenschaftlern der Universitäten und der Direktion Grundwasser bestehenden Expertenausschuss durchgeführt. Bei diesen Arbeiten wurden unter anderem Konsultationen mit den benachbarten Regionen und Mitgliedsstaaten berücksichtigt, die zum einen durch den Text der Ministerialkonferenz Lüttich vom 30. November 2001 und zum anderen durch die Grundwasserkarte der Flussgebietseinheit Schelde im Rahmen des Projekts Scaldit (Interreg II) konkretisiert wurden.

In der von der Wallonischen Region übernommenen Methodik der Kennzeichnung/Abgrenzung werden sowohl hydrogeologische als auch nicht hydrogeologische Kriterien berücksichtigt.